Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Überweisungen an einen anderen Vertragszahnarzt oder Vertragsarzt sind für Zahnärzte im Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z Vertrag vom 26.09.2018) seit 2018 neu geregelt.
Neu ist, dass Überweisungen nach §11 BMV-Z auf dem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16) erfolgen müssen. Dabei sind der Grund der Überweisung, der Name des Versicherten oder die Versichertennummer, der Name des Vertragszahnarztes und seine Anschrift anzugeben.
Überweisungen können auch individuell mittels EDV erstellt werden, wobei Inhalt und Aufbau dem Muster 16 entsprechen müssen.
Nährere Infos finden Sie auch online auf: https://news-portal.kzvbw.de/
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!